§ 1 Geltung der AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Leistungen, insbesondere für Veranstaltungen und Online-Angebote, (einschließlich Nebenleistungen wie z. B. Vorschläge und Beratungen) durch Verheijden & Lommen Coaching BV, Burg. de Hesselleplein 5. 6411 CG Heerlen nachfolgend „VERLOM“. Die Vertragsbedingungen gelten spätestens mit Auftragserteilung bzw. Abschluss eines Vertrages als anerkannt.
- Veranstaltungen im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle angebotenen Kongresse, Tagungen, Seminare und Lehrgänge unabhängig davon, ob diese als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen durchgeführt werden sowie alle weiteren Angebote z. B. Inhouse, E-Learnings, Online Foren u. a. Online-Angebote sind alle Veranstaltungen, die ganz oder teilweise elektronisch – insbesondere internetbasiert – angeboten werden. Dies gilt, soweit für jeweilige Veranstaltung im Anmeldeformular, dem Veranstaltungsprospekt oder auf der Webseite der VERLOM.COM keine speziellen ergänzenden oder ersetzenden Regelungen enthalten sind.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VERLOM nicht an, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn VERLOM in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten vorrangig die individuell zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
- Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe an VERLOM abzusenden. VERLOM wird den Kunden bei der Bekanntgabe auf diese Folgen hinwiesen.
§ 2 Vertragsschluss / Anmeldungen
- Anmeldungen gelten als angenommen, wenn VERLOM eine entsprechende Bestätigung für die Veranstaltung / das Seminar an den Teilnehmer in Textform übersendet.
- Die Angebote und Kostenvoranschläge von VERLOM sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, VERLOM hat sie ausdrücklich und in Textformat als verbindlich bezeichnet. Erklärungen der Handelsvertreter, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten werden erst durch die Bestätigung von VERLOM in Textform rechtsverbindlich.
- Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z. B. Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
§ 3 Seminargebühren und Fälligkeit
- Die Seminar- bzw. Veranstaltungsgebühr wird 21 Tage vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d. h. bei Anmeldungen, die kürzer als 21 Tage vor Seminar- oder Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Seminar- bzw. Veranstaltungsgebühr sofort fällig.
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Bruttopreis wird ggf. zusätzlich ausgewiesen. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen, ist VERLOM berechtigt, diese Erhöhung entsprechend an die Kunden weiterzugeben bzw. etwaig vereinbarte Bruttopreise entsprechend der gesetzlichen Erhöhung des Steuersatzes anzupassen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, wenn nicht gesondert vereinbart, mit Vorkasse ohne Abzug innerhalb o. g. Fristen zahlbar.
- Alle Zahlungen sind bargeldlos an das von der VERLOM in der Rechnung benannte Konto kostenfrei zu überweisen.
- Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung fällig.
- Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die ältesten Forderungen angerechnet.
- Bei Zahlungsverzug berechnet VERLOM Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Zinsschaden, der VERLOM entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von VERLOM ist nicht ausgeschlossen.
- Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Außerdem ist VERLOM berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VERLOM in Textform anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Stornierung
Der Teilnehmer kann bis spätesten 21 Tage vor Veranstaltungs- oder Seminarbeginn seine Anmeldung kostenfrei stornieren. Hiernach hat der Teilnehmer 20 % der Veranstaltungs- oder Seminargebühr zu zahlen, soweit er 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung / des Seminars seine Anmeldung storniert. Nach dieser Frist hat der Teilnehmer die vollen Veranstaltungs- / Seminargebühren zu zahlen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, das VERLOM geringere Kosten aus der Stornierung entstanden sind.
Die Stornoerklärung bedarf der Textform Telefonische Stornierungen werden durch VERLOM nicht entgegengenommen.
§ 6 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen
- VERLOM behält sich vor, Seminare bzw. Veranstaltungen bei zu geringer Teilnahmezahl spätestens 2 Wochen vor Beginn oder bei Ausfall der/des Referierenden, Hotelschließung, höherer Gewalt, abzusagen. VERLOM ist bemüht, den Teilnehmern Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Referierendenwechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
- Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referierendenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
- Muss durch VERLOM eine Veranstaltung oder ein Seminar abgesagt werden, erstattet VERLOM umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der VERLOM.
§ 7 Hotelbuchungen
- Durch die VERLOM wird für die Seminare / Veranstaltungen in der Regel ein begrenztes Zimmerkontingent für die Teilnehmer vorreserviert. Durch die Teilnehmer ist die Zimmerreservierung selbst vorzunehmen und das jeweilige Hotel darauf hinzuweisen, dass eine Teilnahme an einem Seminar / einer Veranstaltung des VERLOM erfolgt.
- Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet das Hotel frühzeitig über Änderungen bzw. eine Stornierung zu unterrichten.
- Die vereinbarten Zimmerpreise beruhen auf einer Preisbasis zum jeweiligen Zeitpunkt der Planung der Veranstaltung. Es ist nicht auszuschließen, dass der Teilnehmer bei Buchung über andere Reservierungssysteme (z. B. via Internet) einen günstigeren Preis erzielen kann, da diese in den jeweiligen Hotels größere Kontingenteinheiten buchen. Auch aufgrund einer saisonal geringen Hotelauslastung können in Einzelfällen kurzfristige Sonderangebote günstigere Preise ausweisen, als VERLOM sie im Voraus durchsetzen konnte.
- Nach Ablauf der Abruffristen für die durch VERLOM vorreservierten begrenzten Zimmerkontingente, stehen diese Zimmer in der Regel nicht mehr zu den Sonderkonditionen zur Verfügung und werden durch das Hotel anderweitig vergeben.
§ 8 Seminar- / Veranstaltungsunterlagen
- Spätestens eine Woche vor Veranstaltungs- / Seminarbeginn übersendet VLMI weitere Informationen über den Ort und den zeitlichen Ablauf und stellt ggfls. begleitende Arbeitsunterlagen zur Verfügung.
- (2) VERLOMhaftet nicht für die Inhalte der Vorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der VLMI oder eines Erfüllungsgehilfen der VLMI vorliegt.
§ 9 Urheberrecht
Die ausgegebenen und im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von VERLOM vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.
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§ 10 Datenschutz
- VERLOM übermittelte Daten der Teilnehmer elektronisch verarbeitet bzw. gespeichert. Die personenbezogenen Daten verwendet VLMI ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO, aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO) oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1c DSGVO).
- Soweit Teilnehmer VERLOM E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt haben, können die Teilnehmer jederzeit einer Verwendung für Werbezwecke unter „info@verlom.com“ widersprechen.
- VERLOM verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen unter „www.vlmi.de“.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Potsdam. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von VERLOM, soweit die Voraussetzungen des § 29 II ZPO vorliegen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.
- Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Teilnehmer und VERLOM verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.